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Neu im Web: FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht

Autorinnen und Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Sammelwerken (Fachzeitschriften etc.) haben seit dem 1. Januar 2014 das einfache Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung einer Kopie der Manuskripversion ihres Beitrages. Dieses Recht bezieht sich auf alle wissenschaftlichen Publikationen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind. Beiträge dieser Art können z.B. in (Fach-)Repositorien zweitveröffentlicht werden.

Um etwas Licht in das juristische Dickicht zu bringen, hat die Arbeitsgruppe Rechtliche Rahmenbedingungen der Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen eine FAQ-Liste zum Zweitveröffentlichungsrecht ins Netz gestellt.

Eine komprimierte Darstellung des aktuellen Sachstands vermitteln die FAQ – Was erlaubt das neue Zweitveröffentlichungsrecht? (PDF-Datei) der Niedersächsischen Staats- und Unversitätsbibliothek Göttingen.

Wer nach der Lektüre der FAQ über eine Open-Access-Zweitveröffentlichung von Beiträgen nachdenkt, dem steht auf dem Gebiet der fachlichen Repositorien z.B. Benelux-Doc, fachliche Dokumentenserver für die Niederlandistik, Niederlande-, Belgien- und Luxemburgforschung, Frisistik und Afrikaanse Philologie zur Verfügung. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Artikel auf Benelux-Doc veröffentlichen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben.

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